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   KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11 Vollz   

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https://dejure.org/2011,23656
KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11 Vollz (https://dejure.org/2011,23656)
KG, Entscheidung vom 29.07.2011 - 2 Ws 277/11 Vollz (https://dejure.org/2011,23656)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 2 Ws 277/11 Vollz (https://dejure.org/2011,23656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Strafvollzug: Verlegung eines Gefangenen mit notierter Sicherungsverwahrung in ein anderes Bundesland nach Fluchtversuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf die tunliche Vermeidung des Antritts der Sicherungsverwahrung zielendes Postulat der therapeutischen Ausrichtung der Strafhaft richtet sich an den Gesetzgeber; Auf tunliche Vermeidung des Antritts der Sicherungsverwahrung zielendes Postulat der therapeutischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66; StVollzG § 85; StVollzG § 130
    Fehlende Möglichkeit der Anordnung therapeutischer Maßnahmen zur Vermeidung von Sicherungsverwahrung; Verlegung eines Strafgefangenen in ein anderes Bundesland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, 2 BvR 2365/09 u.a., schafft keine Lage, in der es den Gerichten möglich wäre, im Wege der Rechtsfortbildung Leitsätze für die Behandlung derjenigen Gefangenen aufzustellen, gegen die Sicherungsverwahrung angeordnet ist, gegen die aber voraussichtlich zuvor noch jahrelang Strafhaft vollstreckt wird.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a.- juris - schafft für den Fall des in Strafhaft befindlichen Antragstellers, gegen den die Sicherungsverwahrung ab dem Jahre 2019 vorgemerkt ist, keine Lage, in der es dem Senat möglich wäre, im Wege der Rechtsfortbildung Leitsätze zur Behandlung derjenigen Gefangenen aufzustellen, gegen die Sicherungsverwahrung angeordnet ist.

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05

    Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Auszug aus KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11
    Die mit der Verlegung gemäß § 85 StVollzG zusammenhängenden Rechtsfragen sind obergerichtlich geklärt (vgl. nur BVerfGK 8, 307 = NJW 2006, 363; BVerfGK 8, 64 und Beschluß vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 - juris; OLG Karlsruhe StraFO 2010, 128; Senat, Beschluß vom 27. August 2007 - 2/5 Ws 376/06 Vollz -).

    b) Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 85 StVollzG hat die Strafvollstreckungskammer, (anders als die Fachgerichte in BVerfGK 8, 307 und BVerfG, Beschluß vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 -), im einzelnen ausführlich und zutreffend herausgearbeitet.

  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 679/07

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Verlegung eines

    Auszug aus KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11
    Die mit der Verlegung gemäß § 85 StVollzG zusammenhängenden Rechtsfragen sind obergerichtlich geklärt (vgl. nur BVerfGK 8, 307 = NJW 2006, 363; BVerfGK 8, 64 und Beschluß vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 - juris; OLG Karlsruhe StraFO 2010, 128; Senat, Beschluß vom 27. August 2007 - 2/5 Ws 376/06 Vollz -).

    b) Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 85 StVollzG hat die Strafvollstreckungskammer, (anders als die Fachgerichte in BVerfGK 8, 307 und BVerfG, Beschluß vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 -), im einzelnen ausführlich und zutreffend herausgearbeitet.

  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06

    (Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen;

    Auszug aus KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11
    Die mit der Verlegung gemäß § 85 StVollzG zusammenhängenden Rechtsfragen sind obergerichtlich geklärt (vgl. nur BVerfGK 8, 307 = NJW 2006, 363; BVerfGK 8, 64 und Beschluß vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 - juris; OLG Karlsruhe StraFO 2010, 128; Senat, Beschluß vom 27. August 2007 - 2/5 Ws 376/06 Vollz -).

    Die Verlegung dient gerade dazu, dem Gefangenen die Kenntnisse von Arbeitsabläufen in der Ausgangsanstalt, von Sicherheitseinrichtungen oder von Schwachstellen der Anstaltssicherheit zu entziehen (vgl. BVerfGK 8, 64), die er aufgrund subkultureller Verflechtungen nur in der Justizvollzugsanstalt Tegel nutzen kann.

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11
    Mit der gegen diese Praxis gerichteten überfälligen Entscheidung ist indes nicht die Forderung verbunden, wie die Rechtsbeschwerde zu meinen scheint, daß denjenigen Gefangenen, gegen die Sicherungsverwahrung notiert ist, ein umfangreicheres oder besseres therapeutisches Angebot gemacht werden müßte, als es aufgrund des einfachrechtlichen (§ 2 Satz 1 StVollzG) und verfassungsrechtlichen (vgl. nur BVerfGE 98, 169) Resozialisierungsgebots (vgl. Feest/ Lesting in AK-StVollzG 5. Aufl., § 2 Rdnrn. 4-10) für jeden Gefangenen entsprechend seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten erforderlich ist.
  • KG, 27.08.2007 - 5 Ws 376/06

    Strafvollzug: Datenweitergabe durch Vollzugsbehörde; Rechtmäßigkeit getrennter

    Auszug aus KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11
    Die mit der Verlegung gemäß § 85 StVollzG zusammenhängenden Rechtsfragen sind obergerichtlich geklärt (vgl. nur BVerfGK 8, 307 = NJW 2006, 363; BVerfGK 8, 64 und Beschluß vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 - juris; OLG Karlsruhe StraFO 2010, 128; Senat, Beschluß vom 27. August 2007 - 2/5 Ws 376/06 Vollz -).
  • KG, 12.09.2008 - 2 Ws 770/07

    Strafvollzug: Verlegung in anderes Bundesland aufgrund eines Vollzugsverbunds

    Auszug aus KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11
    Die verhaltensbedingte Verlegung in eine andere, mithin heimatfernere Anstalt gemäß § 85 StVollzG kann nicht nach denselben Kriterien beurteilt werden wie die Unterbringung außerhalb Berlins aufgrund eines rechtswidrigen Vollstreckungsplans (vgl. dazu: Senat, Beschlüsse vom 12. September 2008 - 2 Ws 770/07 Vollz = StRR 2009, 74 und vom selben Tage - 2 Ws 588/07 Vollz -).Anders als die dortigen Betroffenen hat der Beschwerdeführer zu seiner Verlegung und der mit ihr verbundenen Erschwernissen für seine Partnerin den alleinigen Anlaß gegeben.
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08

    Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen nach Bedrohung eines

    Auszug aus KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11
    Die mit der Verlegung gemäß § 85 StVollzG zusammenhängenden Rechtsfragen sind obergerichtlich geklärt (vgl. nur BVerfGK 8, 307 = NJW 2006, 363; BVerfGK 8, 64 und Beschluß vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 - juris; OLG Karlsruhe StraFO 2010, 128; Senat, Beschluß vom 27. August 2007 - 2/5 Ws 376/06 Vollz -).
  • KG, 28.04.2000 - 5 Ws 754/99

    Verlegung eines Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt zur

    Auszug aus KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11
    In zweiter Linie hat das Bundesverfassungsgericht eine Fehlentwicklung aufgegriffen und als änderungsbedürftig benannt, die sich im Vollzug häufig beobachten ließ: War nach der Strafhaft Sicherungsverwahrung vermerkt, wurde deren Antritt gleichsam als bereits sichere Verlängerung der Haftzeit in die Vollzugsplanung einbezogen und allein deshalb (wegen der "noch langen Haftzeit") von therapeutischen Maßnahmen abgesehen (zur Kritik im Zusammenhang mit der so begründeten Verweigerung einer Aufnahme in die Sozialtherapeutische Anstalt: vgl. schon Senat NJW 2001, 1806); auf die gleiche Begründung wurde die Mißbrauchsgefahr gestützt.
  • OLG Köln, 09.11.2007 - 2 Ws 588/07
    Auszug aus KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11
    Die verhaltensbedingte Verlegung in eine andere, mithin heimatfernere Anstalt gemäß § 85 StVollzG kann nicht nach denselben Kriterien beurteilt werden wie die Unterbringung außerhalb Berlins aufgrund eines rechtswidrigen Vollstreckungsplans (vgl. dazu: Senat, Beschlüsse vom 12. September 2008 - 2 Ws 770/07 Vollz = StRR 2009, 74 und vom selben Tage - 2 Ws 588/07 Vollz -).Anders als die dortigen Betroffenen hat der Beschwerdeführer zu seiner Verlegung und der mit ihr verbundenen Erschwernissen für seine Partnerin den alleinigen Anlaß gegeben.
  • OLG Jena, 24.07.2008 - 1 VAs 2/08

    Vas

  • KG, 10.11.1997 - 5 Ws 322/97
  • OLG Hamburg, 12.03.2013 - 3 Vollz (Ws) 37/12

    Art und Ausgestaltung der Unterbringung von Sicherungsverwahrten: Anforderungen

    Die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 4. Mai 2011 aufgestellten verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen bei der Neuregelung der Sicherungsverwahrung sind in erster Linie zwar dem Gesetzgeber für das notwendig neu zu gestaltende freiheitsorientierte Gesamtkonzept dieser Maßregel überantwortet worden (vgl. KG, NStZ 2012, 393; Mosbacher, HRRS 2011, 229, 241).
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